Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) tritt am 1.Mai 2014 in Kraft und bringt striktere Anforderungen für Verkäufer und Vermieter von Immobilien im privaten und gewerblichen Bereich mit sich.
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) tritt am 1.Mai 2014 in Kraft und bringt striktere Anforderungen für Verkäufer und Vermieter von Immobilien im privaten und gewerblichen Bereich mit sich.
Ab dem 1.Mai ist das Vorzeigen des Energieausweises für Verkäufer und Vermieter bei Verkauf und Neuvermietungen verpflichtend. Beim Zustandekommen eines Verkaufs muss der Energieausweis als Original an den Käufer übergeben werden, bei Neuvermietungen reicht eine Kopie des Energieausweises. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 15.000€ geahndet werden.
Agieren Sie rechtzeitig und lassen sich einen Energieausweis erstellen.